Kunststoffrasen und Mikroplastik

Neuigkeiten von der ECHA in Sachen Kunstrasen und Mikroplastikinfill

Mit 9.12.2020 hat nun auch die SEAC, ECHAs Komitee für Sozio-ökonomische Analyse, ihre Stellungnahme zur Restriktion von Mikroplastik in Produkten und insbesondere für die Verwendung als Infill in Kunstrasensystemen verabschiedet. Sie ist damit, erwartungsgemäß, einer früheren Meinung der RAC – ECHAs Subkomitee für Risikoabschätzung – das ÖISS hat berichtet – gefolgt. Björn Hansen, der Executive Director der ECHA führt aus, dass wir unsere Umwelt vor Mikroplastkverschmutzung schützen müssen und dass dieser Vorschlag einer Restriktion (gemeint sind alle Produkte mit vorsätzlich zugefügtem Mikroplastik) der umfassendste weltweit sei – lesen Sie mehr.

Der Prozess auf ECHA Ebene nimmt sowohl inhaltlich als auch zeitlich exakt jenen Verlauf, der von Fr. Mag. Simone Fankhauser vom Umweltbundesamt im Rahmen des ÖISS Webinars „Kunstrasen ohne Mikroplastikinfill?“ am 17.9.2020 skizziert worden ist.

Als nächsten Schritt wird die ECHA die Stellungnahmen beider Komitees an die Europäische Kommission übermitteln, die ihrerseits 3 Monate Zeit hat, um einen entsprechenden Änderungsvorschlag zur Europäischen Chemikalienverordnung – REACH – vorzubereiten, über die die EU-Mitgliedsstaaten im REACH-Komitee abzustimmen haben. Während die Haltung der ECHA und ihrer Subkomitees in den letzten Monaten absehbar waren, erscheint das Abstimmungsverhalten der Mitgliedsstaaten mehr als ungewiss. Im deutschsprachigen Raum sind bereits deutliche Tendenzen in Richtung alternativer Kunstrasensysteme und einer Abkehr von Gummigranulat-Infill festzustellen, andererseits hört man aus anderen Regionen von einem unveränderten Beibehalten der umstrittenen, aber bewährten Kunstrasensysteme.

Das ÖISS wird Sie weiter am Laufenden halten.

(Stand: Wien, 15.Dezember 2020)