Neufassung ÖISS Richtlinien für den Bildungsbau - September 2024
Mit September 2024 ist eine neue Fassung der ÖISS-Richtlinien für den Bildungsbau erschienen. Umfassend überarbeitet wurde dabei das 10. Kapitel "Bau- und Raumakustik" (ehemals "Raumakustik und Schallschutz"). Anlass dazu gab u.a. die Neuherausgabe der Referenznorm ÖNORM B 8115 "Schallschutz und Raumakustik im Hochbau" sowie der OIB-Richtlinien.
Die akustische Qualität ist in Bildungseinrichtungen ein wesentlicher Einflussfaktor für Wohlbefinden, Konzentration, Sozialverhalten und damit für die Lehr- und Lernerfolge. In diesem Sinne leistet die Akustik auch einen wichtigen Beitrag zur Inklusion.
Die akustische Planung ist deshalb ein unverzichtbarer Bestandteil der Gesamtplanung, der die Einbindung von Fachplaner/innen erfordert. Die raumakustische Ausstattung ist eine Maßnahme mit günstiger Kosten-Nutzen Relation und geringen Folgekosten (wartungsarm, Low-Tech), aber einem bedeutenden Mehrwert!
Das Kapitel definiert bau- und raumakustische Anforderungen für Bildungsbauten. Es enthält Angaben zum baulichen Schallschutz (Anforderungen an den Schallschutz von Außenbauteilen und an den Luft- und Trittschallschutz im Gebäudeinneren, Hinweise zu lärmintensiven Räumen und Bereiche sowie schalltechnische Anforderungen beim Betrieb haustechnischer Anlagen) und zur Raumakustik (Nachhallzeiten für Hörsamkeit und Lärmminderung, Hinweise zu Hallen und Räumen für musikalische Nutzung, Empfehlungen für die raumakustische Ausstattung von Bildungsräumen und Sporthallen, Nachweis der Nachhallzeit) sowie zum Schutz vor Schallimmissionen von technischen Anlagen bei Übertragung im Freien.
Alle anderen Kapitel der Richtlinienmappe sind im Zuge der jüngsten Neuauflage unverändert geblieben; wenn Sie die Fassung 09/2023 besitzen, genügt es, das 10. Kapitel nachzubestellen. Demnächst neu erscheinen wird das 5. Kapitel "Natürliche Belichtung und künstliche Beleuchtung".
Die Richtlinien können Sie hier bestellen.