Neuigkeiten zu SBR-Granulat-Infill für Kunststoffrasen

Das ÖISS hat in den vergangenen Jahren wiederholt über internationale Diskussionen zu allfälligen Gesundheitsgefährdungen durch Verfüll-Granulate in Kunststoffrasenbelägen – konkret durch die PAK-Anteile in den Weichmachern der Granulate aus recyclierten Autoreifen – berichtet. Das Thema hat auch die Europäische Kommission beschäftigt, die ihrerseits im Jahr 2016 die ECHA (European Chemicals Agency) mit einer Evaluierung möglicher Gesundheitsrisiken durch recyceltes Gummigranulat beauftragt hat. Die Ergebnisse der ECHA-Evaluierung lagen mit Datum 28. Februar 2017 vor und waren u.a. Grundlagen für die aktuellen einschlägigen Anforderungen in der ÖISS-Richtlinie „Kunststoffrasenbeläge, Eigenschaften, Aufbau und Prüfung“, Stand 12/2017.

Mit Datum 16.8.2018 liegen aktuelle Informationen der ECHA vor, die weitere Veränderungen erwarten lassen bzw. notwendig machen werden.

Vorgeschichte

In dieser ECHA-Stellungnahme aus 02/2017 wurde ein PAK-Gehalt von 20 mg/kg bei Infill-Materialien aus Recycling-Infill-Material als „typically measured“ vermerkt und dies mit einem sehr geringen Risiko für Krebserkrankungen bei Spielern/innen und Arbeitern/innen abgegrenzt.

Weiters hat die ECHA PAK-Konzentrationen, welche die derzeit gültigen Grenzwerte gemäß REACH (Entry 28 in Annex XVII) annähernd ausschöpften, als nicht unbedenklich eingestuft, weshalb sie eine Änderung der diesbezüglichen Bestimmungen empfohlen hat. Bis zur Vorlage von neu definierten Grenzwerten orientiert sich die einschlägige ÖISS-Richtlinie daher an der o.a. ECHA Evaluierung und definiert einen PAK-Gehalt von 20 mg/kg als Summenparameter der EU-8 PAHs als Richtwert.

Was ist seitdem geschehen?

Zwischenzeitlich hat das Niederländische Nationale Institut für öffentliche Gesundheit und Umwelt in Zusammenarbeit mit der ECHA einen Antrag zur Abänderung der Grenzwerte gemäß REACH eingebracht und darin einen Grenzwert für den Summenparameter der EU-8 PAHs von 17 mg/kg vorgeschlagen. Seitens der ECHA wurde dieser Antrag in einem Annex XV Reporteiner Risikoanalyse (analysis of riskmanagement options (RMOs)) unterzogen, worin der vorgeschlagene Grenzwert bezüglich Effektivität zur Reduktion des identifizierten Risikos, Verhältnismäßigkeit zum Risiko, Anwendbarkeit und Durchsetzbarkeit bestätigt wurde.
Lesen Sie mehr unter https://echa.europa.eu/-/lower-concentration-limit-proposed-for-pahs-found-in-granules-and-mulches.

Die nächsten Schritte und der Zeitplan

Von September 2018 bis Februar 2019 ist nun ein öffentlicher Beratungsprozess des Annes XV Reports geplant. Den Zeitplan für die weiteren formellen Schritte unter Berücksichtigung aller erforderlichen Institutionen finden Sie unter https://echa.europa.eu/hot-topics/granules-mulches-on-pitches-playgrounds; die Verabschiedung der geplanten Schadstoffbegrenzung auf europäischer Ebene dürfte sich wohl auf 2020 verschieben. Seitens des ÖISS ist eine Anpassung seiner einschlägigen Richtlinie „Kunststoffrasenbeläge, Eigenschaften, Aufbau und Prüfung“ geplant, sobald eine Durchsetzung des künftigen Grenzwertes auf europäischer Ebene absehbar ist. In der Praxis ist in Österreich mit geringen Veränderungen zu rechnen, da die bisher unter dem aktuellen Grenzwert von 20 mg/kg getesteten Infill-Granulate auch die „strengere“ Auflage von 17 mg/kg erfüllt hätten und in den kommenden Jahren auf Basis der europäischen Anforderungen für Neureifen mit deutlichen geringeren PAK-Anteilen in den recyclierten Materialien zu rechnen ist.